Der Verein führt den Namen
"Ortsfestausschuss Duisdorf e.V."
Sein Sitz ist Bonn - Duisdorf. Der Ortsfestausschuss wurde im Jahre 1926 gegründet.
Zweck und Aufgaben
Der Ortsfestausschuss stellt sich die Aufgabe, als Dachorganisation aller ihm angeschlossenen Vereine und Vereinigungen die alten Traditionen, Sitten und Gebräuche zu pflegen und zu erhalten und die Ortsgemeinschaft weiter zu entwickeln.
Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
Er vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Bezirk, der Stadt und allen sonstigen Institutionen.
In Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedern koordiniert er die geselligen und kulturellen Veranstaltungen im Ortsteil Duisdorf.
Der Ortsfestausschuss Duisdorf ist Veranstalter
- des Weinfestes
- der Kirmes
- des Martinsfestes
- des Nachmittag der Duisdorfer Senioren
Bei Jubiläen, Jubelhochzeiten und sonstigen besonderen Anlässen nimmt er im Namen seiner Mitglieder die Gratulationen oder Ehrungen vor.
Gemeinnützigkeit
Der Ortsfestausschuss Duisdorf verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Er ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen keine Zuwendungen aus seinen Mitteln erhalten. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigen. Die Mitglieder der Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig.
Mitglieder
Mitglieder des Ortsfestausschuss Duisdorf können sein :
- eingetragene und nicht eingetragene Vereine die ihren Sitz in Bonn - Duisdorf haben oder ihre Vereinstätigkeit dort ausüben.
- kirchliche, kommunale oder sonstige öffentlich anerkannte Institutionen oder deren Untergliederungen mit Aufgabenschwerpunkt im Bereich des Ortsfestausschuss Duisdorf.
Erwerb der Mitgliedschaft
Anträge zur Aufnahme sind schriftlich an den Ortfestausschuss zu richten.
Mit dem Aufnahmeantrag sind dem Ortsfestausschuss die Vereinsziele sowie Namen und Anschriften des Vorsitzenden und seines Stellvertreters mitzuteilen. Eine Verpflichtungserklärung mit der Willensbekundung zur Zusammenarbeit mit dem Ortsfestausschuss und zur angemessenen Beteiligung an den Veranstaltungen des Ortsfestausschuss und seiner Mitglieder ist beizufügen.
Der Aufnahmeantrag ist in der nächsten Vorstandssitzung zu beraten und der nächstfolgenden Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorzutragen. Über die Aufnahme oder Ablehnung entscheidet die Mitgliederversammlung nach Empfehlung durch den Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Die Mitglieder erhalten einen Mitgliedsausweis.
Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrages ist der Vorstand nicht verpflichtet dem Antragsteller die Gründe darzulegen. (Quelle: Ofa Duisdorf)
Weitere Infos unter: www.ofa-duisdorf.de